Steuerlast gerecht verteilen
Die rot-schwarze Steuerpolitik:
Sozial ungerecht und ökonomisch unvernünftig.
Die große Koalition will den Staat wieder finanziell handlungsfähig machen. Das wird von den Gewerkschaften begrüßt. Schließlich brauchen wir mehr Geld für Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Nah- und Fernverkehr, Umweltschutz, etc. Entscheidend ist jedoch, wer das zukünftig alles bezahlen soll. Das ist sowohl eine soziale als auch eine ökonomische Frage.
Die soziale Schieflage
Die schwarz-rote Koalition wird im nächsten Jahr den Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten und Hartz-IV-Empfängern mehr als 30 Mrd. € aus der Tasche ziehen. Allein die Anhebung der Mehrwerts- und Versicherungsteuer belastet Arbeitnehmer, Sozialleistungsempfänger und Verbraucher mit 25,5 Mrd. €. Hinzu kommen weitere Belastungen aus dem Steueränderungsgesetz 2007: Zum Beispiel die Kürzung der Pendlerpauschale, die Kürzung des Sparerfreibetrages, die Kürzung beim Kindergeldbezug und beim Arbeitszimmer. Aber auch die Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge sollen um jeweils 0,4 Prozentpunkte steigen. Die Unterstützungsleistungen für Hartz-IV-Empfänger werden gekürzt. Da ist die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge lediglich ein kleines Trostpflaster. Rentner, Studenten und Sozialleistungsempfänger haben ohnehin nichts davon.
Der Steuer- und Abgabenhammer 2007
in Mrd. € |
2007 |
Steuerrechtsänderungen |
|
Erhöhung Mehrwertssteuer |
23,8 |
Erhöhung Versicherungssteuer |
1,7 |
Auslaufen Eigenheimzulage |
1,5 |
Kürzung Pendlerpauschale |
1,3 |
Kürzung Sparerfreibetrag |
0,6 |
Wegfall Absetzbarkeit Arbeitszimmer |
0,1 |
Wegfall Bergmannsprämie |
0,01 |
Wegfall Freibetrag für Abfindungen |
0,3 |
Wegfall Freibetrag für Heirats- und Geburtshilfen |
0,01 |
Abschaffung Sonderausgabenabzug Steuerberatungskosten |
0,3 |
Änderungen Sozialabgaben |
|
Erhöhung Rentenversicherungsbeiträge um 0,4 Prozentpunkte |
1,5 |
Erhöhung der ges. Krakenversicherungsbeiträge um 0,4 Prozentpunkte |
1,5 |
Senkung Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf 4,5% |
-7,2 |
Ausgabenkürzungen |
|
Hartz IV |
2 |
Öffentlicher Dienst |
1 |
Absenkung und Einstellung der pauschalen Zuweisungen an gesetzliche Krankenversicherung |
2,7 |
Ingesamt |
31,12 |
Andererseits sollen die Unternehmen wieder einmal steuerlich entlastet werden. Unternehmenssteuerreform heißt das Stichwort. Die Bundesregierung spricht von einem geplanten Steuerausfall von 5 Mrd. Euro. Dies verträgt sich nicht mit den leeren öffentlichen Kassen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese 5 Mrd. Euro dauerhafter Mindereinnahmen erst bei voller Jahreswirkung gelten soll. Bis diese volle Wirkung (in einigen unbestimmten) Jahren eintritt, wird es teurer. Die Bundesregierung hat die Kosten für 2008 auf 8 Mrd. Euro beziffert. Es können aber auch noch mehr sein. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium kommt nach eigenen Berechnungen sogar auf Steuerausfälle in der Größenordnung von 16 Mrd. Euro.
Konjunkturkiller Steuerpolitik
Die steuerliche Mehrbelastung der Arbeitnehmer und Verbraucher wird den Konsum und damit das Wirtschaftswachstum Anfang 2007 abbremsen. Das zarte Pflänzchen Aufschwung, dass jetzt nach 5 Jahren Wachstumsschwäche endlich wächst, droht durch die rot-schwarze Steuerpolitik zertreten zu werden. Für eine weitere Nettoentlastung der Unternehmen gibt es keine ökonomische Rechtfertigung. Angeblich ist Deutschland steuerlich nicht mehr konkurrenzfähig. Der nominale Unternehmenssteuersatz (Körperschafts- plus Gewerbesteuersatz) liegt mit 38,7% tatsächlich auf international hohem Niveau. Diesen Satz zahlt jedoch hierzulande kaum ein Unternehmen. Große Kapitalgesellschaften zahlen nicht mehr als 15%. Nach Berechnungen der EU-Kommission liegt der implizite Steuersatz auf Kapital bei 20,9%. Der EU-Durchschnitt befindet sich bei 27,9%. Aus der deutschen Steuerhölle ist längst eine Oase für Großunternehmen geworden.
Zudem ist das letzte deutsche Steuersenkungsexperiment grandios gescheitert. Die Steuerreform 2000 senkte die Körperschaftssteuersätze auf einheitlich 25%. Veräußerungsgewinne wurden freigestellt, die Steuervermeidungsmöglichkeiten erweitert. Alle steuerlichen Maßnahmen im Unternehmensbereich seit 1998 rissen ein Loch von jährlich 12 Mrd. Euro in den Staatshaushalt. Die sinkende Steuerlast sollte blühende Landschaften schaffen. Unternehmen würden wieder investieren, die Wirtschaft wachsen und die Arbeitslosigkeit sinken. Diese Hoffnungen zerplatzten wie Seifenblasen. Die Investitionen sanken zwischen 2000 und 2004 um 11%. Das Wirtschaftswachstum scheitert an der 2%-Hürde. Die Arbeitslosigkeit erreichte Rekordhöhen. Es gibt keinen Grund den gleichen Unsinn zu wiederholen.
DGB: Das geht besser!
Weg mit der Mehrwertsteuererhöhung und den arbeitnehmerfeindlichen Steueränderungen. Keine Nettoentlastung für Unternehmen
Der DGB fordert die Bundesregierung auf die 3%ige Mehrwertssteuererhöhung und die arbeitnehmerfeindlichen Steueränderungen (Haushaltsbegleitgesetz, Steueränderungsgesetz) zurückzunehmen. Dies ist sowohl aus sozialen als auch aus ökonomischen Gründen geboten.
Eine Nettoentlastung durch die Unternehmenssteuerreform ist für den DGB nicht akzeptabel. Im Gegenteil: Der Anteil der Unternehmen an der Finanzierung des Gemeinwesens muss erhöht werden. Deswegen sehen die gewerkschaftlichen Vorstellungen für eine Reform der Unternehmenssteuer auch anders aus.
In erster Linie müssen bestehende Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Dies bedeutet beispielsweise die Abschaffung der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne. Eine Einschränkung der Gewinn- und Verlustverrechnungsmöglichkeiten zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Eine Verschärfung der Mindestbesteuerung, indem Verlustvorträge eingeschränkt und zeitlich begrenzt werden. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei stillen Reserven und Rückstellungen sind ebenfalls einzudämmen.
Zur Bekämpfung des internationalen Steuerdumpings sowie der Auswüchse bei der Auslandsfremdfinanzierung und der Verrechnungspreisgestaltung internationaler Konzerne muss das Unternehmensteuerrecht europäisch angeglichen werden. Diese Angleichung muss sowohl durch eine einheitlichere Gestaltung der Bemessungsgrundlagen als auch durch die EU-weite Einführung von Mindeststeuersätzen erfolgen.
Insbesondere die Gewerbesteuer muss mit dem Ziel Erhöhung und Verstetigung der kommunalen Einnahmen zu einer umfassenden Gemeindewirtschaftsteuer ausgebaut werden. Dazu gehört erstens die Einbeziehung gut verdienender Selbständiger und Freiberufler in den Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen. Dazu gehört zweitens die Verbreiterung des gewerbesteuerpflichtigen Gewinns durch die Einbeziehung von Mieten, Pachten und Leasingraten.
Eine Stärkung der staatlichen Einnahmen ist darüber hinaus durch die Einführung einer Vermögensteuer, einer Börsenumsatzsteuer sowie durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes möglich. Es gibt also steuerpolitische Alternativen, die sozial gerecht und ökonomisch vernünftig sind.










