Rentenkürzung durch die Hintertür
Die Gewerkschaften lehnen die Pläne der großen Koalition zur Erhöhung des Rentenalters auf 67 als verkapptes Rentenkürzungsprogramm ab. Die Rente mit 67 trifft zwei Gruppen ganz besonders: diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht bis 65 durchhalten können, und diejenigen, die keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mehr haben.
Millionen von Menschen erreichen nicht mal das heutige Renteneintrittsalter von 65 Jahren – wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen Schäden oder weil sie ihren Job verloren haben und keine neue Anstellung mehr finden. Wer deshalb früher in Rente geht, muss erhebliche Abschläge bei der Altersrente hinnehmen. Und die werden noch steigen, wenn das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht wird. Das ist reine Abzocke.
Höheres Eintrittsalter fördert Niedriglohnsektor
Beschäftigte in körperlich oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind häufig schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch erwerbsunfähig. Zusätzlich wird die Lücke zwischen Austritt aus dem Erwerbsleben und Renteneintritt immer größer: 2004 lag sie im Schnitt bereits bei 2,7 Jahren. Um die "Durststrecke" zu überwinden, bleiben vielen Älteren nur Minijobs – 2004 galt das bereits für 770 000 der 55- bis 65-Jährigen.
Das geht besser
Auch das bisherige Rentenalter von 65 Jahren kann mit fairen und nachhaltigen Reformen beibehalten werden. Die Bedingungen müssen so verändert werden, dass ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer tatsächlich bis zum 65. Lebensjahr arbeiten zu können.
Alternsgerechte Arbeitsplätze und mehr Förderung
Sicher ist: Alle Maßnahmen, die die Erwerbsbeteiligung Älterer fördern, sind besser als die Rente mit 67. Das heißt: Die Arbeitsbedingungen müssen gesundheits- und alternsgerecht gestaltet werden.
Über die Hälfte aller Betriebe beschäftigt keine ArbeitnehmerInnen über 50 Jahren. Die Arbeitgeber müssen daher ihre Einstellung zu älteren Beschäftigten ändern. Durch Gesundheitsprävention, Fortbildung und Teilzeitarbeit können sie viel tun, damit die Beschäftigten länger leistungsfähig sind.
Die tarifvertraglichen Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten müssen ausgebaut werden. Das entspricht den Bedürfnissen vieler Älterer, in den letzten Arbeitsjahren kürzer zu treten. Gleichzeitig muss müssen die Arbeitszeitkonten bei Insolvenz des Unternehmens gesichert werden.
Der DGB fordert, dass langjährig Erwerbstätigen und Beschäftigten in Berufen mit hoher körperlicher Belastung der Rentenzugang erleichtert wird. Zudem muss die Altersteilzeit ausgebaut werden.
Arbeitsagenturen und Job-Center müssen die Fortbildung und Qualifizierung älterer Arbeitsloser wesentlich verstärken, statt sie von vornherein abzuschreiben.<
Finanziert aus Steuermitteln muss ein Sozialausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden – zu Gunsten von sozial Schutzbedürftigen.
Kindererziehung und Pflegearbeit sollten bei der Berechnung der Versicherungsjahre stärker berücksichtigt werden, um der Altersarmut von Frauen entgegen zu wirken.
Und schließlich: Wenn Jugendliche eine gute betriebliche Ausbildung und anschließend reguläre Jobs bekommen, ist die Rente ab 65 auch noch übermorgen sicher.










